Rheineck (Transkription Nr. 1264)

Schulort Rheineck
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 135-138v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Unterrheintal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Rheineck
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rheineck, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN
Über den Zustand der Schulen, — in Rüksicht der so genanthen oberen Schule in Rheinneck District Unter-Rheinthal Cant: Säntis. von Joh: Georg Beerly Schulmeister.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

in Rheineck

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

eine kleine Stadt.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

District Unter-Rheinthal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Säntis.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schule gehören überhaupt nur die hiesigen Bürgers kinder, mit Einschluß ein Paar Höfen u: Häuseren nahe bey der Stadt.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Wie oben bemerkt hat diese Schule 2 Klassen, die Helfereyer Schüller zum Rechnen und singen und die alle Tag Schüler.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Die Schulkinder welche meine Schule besuchen, sind die Erstlinge die, das Fundament oder die Grundlage der Religion Empfangen Z. E. Buchstabieren, Läsen, Sillabirren, auswendigBuchstabiren, Schreiben, auch Briefe, Obligationen, Quittungen, Assignationen, u: Conto, Rechnen u: singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter u Sommer gehalten, es sind im Sommer 14. u im Herbst 14. Tage Vacantz. — wegen Sommer und Herbst geschäften.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

SCHUL BÜCHER, zum Religions-Unterricht der Zürcher Catechismo die Zeugnuß u: der Psalter, das N. Testament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

VORSCHRIFTEN. Diese macht ein jeder Schulmeister selbst sie bestehen theils aus schönen Liederen theils aus gut gewählten sprüchen ||[Seite 3] Um die Schüler zum gehorsam den Gesetzen, der Elteren, und den Lehreren zuerinnernen. —

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Montag Morgens von 8. bis 11. Uhr wird Lektionen in dem Catechismo gegeben wie auch in der Zeugnuß, und Silabiren, auswendig Buchstabiren. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr, wird geschriben, nach vollendung deßen werden die Schreiber abgestochen, der schön Schreiber oben und so fort, biß auf den lesten, und so behalten sie die ganze Woche den Platz. nach diesem werden Lektionen gegeben wie Morgens.
Dienstag nach der Morgenpredigt wird gelehrt aus dem N: Testament, auch Biblische Historien bis 11. Uhr. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr wird geschrieben und Lektionen gegeben.
Mitwoch wie an Montag. Donnerstags Morgens wird die Übung des Catechismo vorgenohmen und denselben erklärt auch von 8. bis 11. Uhr ||[Seite 4] Nachmittag von 1. bis 3. Uhr erscheint die 2te Klass die Schuler auf der Helfferey, zum Rechnen. Freytag nach der Morgenpredig bis 11. Uhr wird Lektionen gegeben aus dem Psalter Bätt, Buß, u. Dank Psalmen. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr wie Montag, von 4. bis 5. Uhr das Gesang mit der 2ten Klaß, zur gleichen Zeith auch am Mittwoch. Samstag Morgen von 8. bis 11. Uhr wie Donnerstag Morgen, Nachmittags von 1. bis 3. Uhr Rechenstunden mit obigen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 5] Schullehrer. ein jewilliger Schulmeister von der Gemeinde erwählt.

III.11.bWie heißt er?

Nahme JOHAN GEORG BEERLY.

III.11.cWo ist er her?

Geburtsort. STADT RHEINECK.

III.11.dWie alt?

Alter. 40 1/2 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

verheyratet. 6 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist 2. Jahr und 3 Monath Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ich hate vorher die Gürtler Profession geführt, aber daß ohrt ist zu klein, aus-werthige Fabriken haben mit ihren Waaren daß ganze Land angefült. Also mir großen Schaden gethan, das ich meine Haushaltung mit diesem allein nicht kann durch bringen, mußte mich also zu einer Schule vorbereiten.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Neben dem Lehramte habe ich jmmer nebenstunden gegeben zum Rechnen, und auf der Profession kleinnigkeiten gemacht, weil das einkommen eines Schullehrers sehr klein ist. N. B. Es wäre beßer u vor das allgemeine Nutzbahrer, wan mann einem Schullehrer dass Sallarium verbeßerte, damit mann die noch übrigen Stunden der Schule anwenden konte.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Knaben 33.
Mädchen 20.
Dieses sind die alle Tag Schuller Summa 53.
NB. Die anzahl der Schüller verminderet sich im Sommer um etwas wegen Fäld Geschäften

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist eine Schulstiftung vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?

Wie stark, kann ich Jhnen nicht angeben.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

meine Einkünfte fließen aus dem Schulfond.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 7] Er ist nicht mit dem Kirchen- oder mit Armengut vereiniget.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld wird von Bürgers kinderen keins bezahlt. Fremde Kinder die mit bewilligung der Schulvorstehern in die Schule aufgenohmen werden bezahlen p Wochen 6 xr. welche nur Winters Zeith kommen deren sind 7. n.B. es gibt auch arme die nichts bzSchulgeld wird von Bürgers kinderen keins bezahlt. — Fremde Kinder die mit bewilligung der Schulvorstehern in die Schule aufgenohmen werden bezahlen p Wochen 6 xr. welche nur Winters Zeith kommen deren sind 7. n.B. es gibt auch arme die nichts bez.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Schule ist ein altes Baufälliges Hauß die Winters Zeith bey nahem nicht zuerwärmen ist.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Municipalität solte selbiges im baulichen stande erhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

von diesen Fragen allen beziehe von Stiftungen Jährlich fl. 200.
Legat fl. 2. 30 xr.
vor Holtz fl. 15.
Summa fl. 217. 30 xr.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

von diesen Fragen allen beziehe von Stiftungen Jährlich fl. 200.
Legat fl. 2. 30 xr.
vor Holtz fl. 15.
Summa fl. 217. 30 xr.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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